Blutzuckerbelastungstest - Gynäkologisches Zentrum Dachau - Karlsfeld

Der Blutzuckerbelastungstest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt und dient der Erkennung eines Schwangerschaftsdiabetes.

Aktuell wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei unauffälliger Schwangerschaft zunächst nur der 50 g Screening Test erstattet: für den Test wird eine Zuckerlösung mit 50 g Glucose getrunken und eine Stunde später der Blutzuckerwert bestimmt. Für diese Untersuchung muss die Patientin nicht nüchtern sein.

Sollte der Wert auffällig sein oder bereits eine Störung des Zuckerstoffwechsels bekannt sein, wird ein erweiterter Test mit 75 g Glucose durchgeführt.

Bei diesem Test muss die Patientin nüchtern sein, es wird zunächst der Nüchernt­blutzuckerwert bestimmt, dann die Zuckerlösung getrunken und anschließend nach 1 und 2 Stunden der Blutzuckerwert bestimmt.

Bei Auffälligkeiten wird eine weitere Diagnostik und Mitbehandlung beim Diabetologen eingeleitet. Häufig sind dann regelmäßige Blutzuckermessungen und diätetische Maßnahmen ausreichend, in manchen Fällen ist aber eine Therapie mit Insulin notwendig.

Laut aktuellen Leitlinien und Publikationen empfehlen wir jeder Patientin einen 75 g Blutzuckertest, da beim 50 g Screening Test nicht alle Patientinnen mit Gestationsdiabetes erfasst werden.