3D/4D-Ultraschall - Gynäkologisches Zentrum Dachau - Karlsfeld
Der 4D-Ultraschall kann auf Wunsch zusätzlich zu den üblichen Ultraschalluntersuchungen vereinbart werden und findet idealerweise erst im 2. Schwangerschaftsdrittel statt.
Im Vordergrund steht die Erweiterung der konventionellen Ultraschalluntersuchung durch Aufnahme von plastischen, dreidimensionalen Bildern der Oberfläche des Kindes. Dank modernster Technik kann so ein Zugewinn diagnostischer Information erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass diese Leistung meist nicht von den Krankenkassen erstattet wird (IGeL-Leistung).
Ist Ultraschall gefährlich?
Am 1.10.2017 ist das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft getreten, die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist seit 1.1. 2019 gültig. Diese betrifft auch den Einsatz von Ultraschall in der Schwangerschaft. Der uns betreffende Paragraph § 10 regelt die Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person: Hier heißt es explizit: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ (Seit 1.1.2021).
Die von Ärzten durchgeführte Sonografie zu diagnostischen Zwecken ist dabei klar hiervon abzugrenzen. Dies hat bei vielen Schwangeren zu einer erheblichen Verunsicherung geführt.
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen sowie die inzwischen jahrzehntelange klinische Erfahrung mit der Sonografie haben bestätigt, dass es keine Nebenwirkungen bei den in der medizinischen Diagnostik verwendeten Ultraschall-Energien gibt. Auch die Untersuchung von Schwangeren und Kindern ist risikolos.
Informationen hierzu erhalten Sie bei der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.).