Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Schwangerschaft

Als gesetzlich Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen Ihnen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien klar definierte ärztliche Leistungen zu, die wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig („WANZ“) sein müssen. Eine optimale medizinische Versorgung ist damit NICHT gewährleistet.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind bei unauffälligen Schwangerschaften ohne Risiken lediglich drei Vorsorge-Ultraschalluntersuchungen in der ca. 10., 20. und 30. SSW geplant. Darüber hinaus sind weiterführende Untersuchungen vorgesehen, wenn familiäre oder in der Vorgeschichte begründete Risiken vorliegen oder eine der Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen einen auffälligen Befund ergeben.

Daher besteht die Option, bei Fehlen einer Indikation nach den Mutterschaftsrichtlinien solche Untersuchungen auf Wunsch durchführen zu lassen. Diese Leistungen werden nicht über die Versichertenkarte abgerechnet, sondern müssen privat bezahlt werden.

Die Kosten der medizinischen Leistungen können Sie bei uns bargeldlos mittels EC-Karte oder auch bar bezahlen. Eine spätere Bezahlung per Rechnung ist leider nicht möglich.

Ultraschalluntersuchungen

Laboruntersuchungen

  • Vitamin D-Spiegelbestimmung
  • Nüchtern-Blutzuckerbelastungstest 75 g (oGTT), sofern keine medizinische Indikation
  • B-Streptokokken-Abstrich
  • Infektionslabor:
    • Toxoplasmose
    • Ringelröteln (Parvovirus B19), Masern, Mumps, Windpocken (Varizellen), Herpes simplex 1+2 u.a.