Schwangerschaftsvorsorge - Gynäkologisches Zentrum Dachau - Karlsfeld
Die Schwangerschaftsvorsorge wird durch die Mutterschafts-Richtlinie geregelt. Bei einer Vorsorgeuntersuchung werden stets Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert und es findet ein ärztliches Gespräch mit ggf. vaginaler Tastuntersuchung statt.
In der gesamten Schwangerschaft sind drei große Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, jeweils eine in jedem Schwangerschaftsdrittel. Sollten Sie darüber hinaus im Rahmen der Vorsorge Ultraschalluntersuchungen wünschen, ist dies als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich.
Außerdem werden zu bestimmten Zeitpunkten zusätzlich Labor- und ggf. weitere Spezialuntersuchungen durchgeführt, näheres lesen Sie in den folgenden Kapiteln.
1. Schwangerschaftsdrittel:
Die Schwangerschaftsbetreuung beginnt regulär mit der Erstvorstellung in der ca. 6. – 8. Schwangerschaftswoche. Den Termin hierzu können Sie gerne bereits vereinbaren, wenn Sie die Schwangerschaft festgestellt haben. Eine frühere Vorstellung ist prinzipiell möglich, jedoch weniger sinnvoll, da im Ultraschall dann noch kaum etwas zu sehen ist. Bei Beschwerden empfiehlt sich hingegen eine zügige Vorstellung. Bei der Erstvorstellung werden Sie ausführlich zur Schwangerschaft beraten, erhalten ggf. einen Ultraschall und bei Bedarf auch eine gynäkologische Untersuchung mit Vorsorgeabstrich, eine Blutentnahme und Ihren Mutterpass. Im Blut werden Blutbild, ggf. Blutgruppe und bestimmte Infektionswerte untersucht, die in der Schwangerschaft relevant sein können.
Die weiteren Vorsorgeuntersuchungen finden dann bis zur 20. Schwangerschaftswoche in vierwöchigem Abstand statt, sofern sich keine kontrollbedürftigen Auffälligkeiten ergeben.
Zwischen der 9. – 12. Schwangerschaftswoche findet die erste große Ultraschall-Untersuchung statt, bei der Sitz, Größe, Aussehen und Vitalität des Embryos begutachtet werden. Falls gewünscht, kann dieser Ultraschall mit dem Ersttrimester-Screening kombiniert werden, welches in der 12. – 13. Schwangerschaftswoche stattfinden sollte.
2. Schwangerschaftsdrittel:
In der 19. – 22. Schwangerschaftswoche ist der zweite große Ultraschall, auch Organultraschall genannt, vorgesehen, hier werden die Größe und alle Organe des Fetus sowie die Plazenta begutachtet.
Zwischen der 24. Und 28. Schwangerschaftswoche wird ein Blutzucker-Belastungstest durchgeführt, um einen Schwangerschaftsdiabetes auszuschließen. Ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sind dreiwöchige Untersuchungen vorgesehen.
3. Schwangerschaftsdrittel:
In der 29. – 32. Schwangerschaftswoche findet der dritte große Ultraschall statt, hier werden Entwicklung und Lage des Kindes sowie Plazenta und Fruchtwassermenge beurteilt.
Ca. ab der 28. Schwangerschaftswoche wird bei der Vorsorgeuntersuchung auch ein Cardio-Tokogramm (CTG) durchgeführt, bei dem die kindlichen Herztöne, eventuelle Wehentätigkeit bzw. Kontraktionen der Gebärmutter und Kindsbewegungen aufgezeichnet werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen finden nun in zweiwöchigem Abstand statt.
Etwa in der 35. Schwangerschaftswoche wird ein vaginaler Abstrich zur Testung auf B-Streptokokken empfohlen, dies wird leider nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und ist somit eine IGel-Leistung.
Ab der 37. Schwangerschaftswoche findet die Vorsorge wöchentlich und ab dem errechneten Geburtstermin alle 2-3 Tage statt, einige Geburtskliniken möchten ab diesem Zeitpunkt (Geburtstermin) die Kontrollen auch selbst oder im Wechsel mit der Praxis übernehmen.
Sollte die Geburt nicht spontan beginnen, wird meist zwischen dem 7. – 10. Tag nach dem errechneten Termin in der Geburtsklinik eine Geburtseinleitung durchgeführt.